1797: Eine 15-jährige heiratet - mit Hindernissen
Im Kirchenbuch von
Eddelak findet man diesen außergewöhnlich langen
Eintrag:
Julius
d. 1sten
Der
Jggeselle Peter Boie des Hausmanns und Koogs-
gevollmächtigten
Hans Boie in Westerbüttel
und
Magdalena geborene Hinrichs aus Lehe ehel. Sohn
ist
mit seiner Braut der Jgfr. Catharina Peters
weil.
Mars Peters auf Oestermoor Kirchspiels Bruns-
büttel
und Trienke jetzt verheÿrathete Thießen,
geb.
Hahnkamms, ehel. Tochter, ohne vorhergegangene
Proklamation,
nach Verzeigung eines Consistorial-
dekrets
d.d. Meldorf d. 29 Maÿ 1797 wodurch der sonsti-
ge
Dissensus der Vormünder und der Mutter gedachter
Braut
suppliret worden, wie auch einer Königl. Con-
cession
zur Hauscopulation d.d. Copenhagen
d.
24. Junii 1797 u. eines erforderlichen Schein von ihrem
Seelsorger
d.d. Brunsbüttel d. 1. Julii 1797 von
mir
in des Hans Boie Hause in Westerb. auf ausdrückliches
Verlangen
nach der alten Agenda copuliert worden.
Zeugen: 1.
der H. Rector C.H. Bahlenhorst
2.
der Ldgevm. Joh. Johannßen
PS:
daß der Vater Hans Boie, ein sehr vernünftiger Mann,
von
mir sogleich unter 4 Augen, nach dem angeblichen
Wunsche
der Braut, die Copulation nach der
alten
Agenda verlangte, geschehe höchstwahrschein-
lich auf
Veranlassung der anwesenden Bruns-
bütteler
Pflegeeltern und Angehörigen der Braut,
welche,
wie mir bekannt, sich gegen die neue
Agenda
erklärt und vermutl. unter der Hand an
dem
Spectakel in Brunsbüttel theil genommen haben.
Glossar
Copulation = Trauung
d.d. = de dato = datiert
Dekret = Beschluss
Dissensus =
Meinungsverschiedenheit
gedacht = oben erwähnt
Hausmann = Bauer
Konsistorium = ein
kirchliches Gremium
Ldgevm. =
Landesgevollmächtigter
Proclamation =
öffentliche Verkündung der Absicht, eine Ehe zu schließen
suppliren = ergänzen
Der Eintrag gibt Anlass
zu einigen Fragen. Wozu wurde ein "Consistorialdekret"
gebraucht? Wieso und zwischen wem gab es einen "Dissensus"? Weshalb
die "Concession" aus
Kopenhagen? Was ist der Unterschied zwischen alter und neuer
Agenda? Und last not least: Welches "Spectakel" fand damals in
Brunsbüttel statt?
Zunächst möchte ich die erwähnten Personen vorstellen:
Der Vater des Bräutigams
Hans Boie (20.11.1745−17.7.1808) lebte zwar in
Westerbüttel, war aber trotzdem Koogsgevollmächtigter, sicherlich weil
er einige Hektar Land
im Brunsbütteler-Eddelaker Koog besaß.
Die Braut Catharina Peters (15.11.1781−10.1.1830)
war die
Tochter des Marx/Mars Peters (21.1.1726−21.3.1788).
Marx Peters war ein Bauer, dessen Vorfahren schon
länger in Ostermoor ansässig gewesen sein dürften. Bereits im
Umschreibeprotokoll von 1699 ist unter der Bauerschaft Ostermoor ein
Marx Peters vermerkt, welcher eine
kleine
Landstelle von gut 7 Scheffel Größe sein Eigen nannte. Der Hof des Marx
Peters
von 1788 (des Enkels?) befand sich nördlich von der heutigen Fährstraße
bei
Lütt Dörp und umfasste kurz vor seinem Tod 11.3 ha, dazu kam noch
etwas Land im ehemaligen Außendeich südöstlich vom Soldatendeich von
1687.
In zweiter Ehe war Marx
Peters mit Cathrine Hahnkamm, verw. Tiedemann,
verheiratet. Ihre gemeinsame Tochter Catharina, bei seinem Tod erst 6
Jahre
alt, war seine einzige Erbin. Obwohl die Mutter noch lebte, bestellte
das Amt wie
damals üblich Vormünder.
Offenbar bestand ein
"Dissensus", also eine
Meinungsverschiedenheit, zwischen der Mutter und den Vormündern wegen
der
Hochzeit. Über die Hintergründe des Dissenses können wir nur
spekulieren. Die Braut war erst 15 Jahre alt, was eine Seite bewogen
haben mag, sich gegen diese Ehe auszusprechen. Aber vielleicht waren
noch andere Motive im Spiel, über die wir nur spekulieren können.
Wie ich aus einer Notiz im
Koogskataster (LAS Abt. 102 Ksp. Brunsbüttel Nr. 913) weiß, waren
"Wilcken Boie und
Consorten" die Vormünder. Mein Vorfahr Wilcken Boie (6.4.1748−22.5.1834) und Hans Boie, der
Vater des Bräutigams, waren Brüder, und der Bräutigam Peter war
folglich
Wilcken Boies Neffe. Damit ist für mich klar, dass die Vormünder die
Sache des
Bräutigams vertraten, also die Hochzeit unterstützten. Und die
Vormünder setzten
sich mit Hilfe des Konsistorialdekrets gegen die Mutter durch.
Eine Haustrauung, wie sie
im Hause Boie in Westerbüttel durchgeführt wurde,
erforderte eine "Concession zur Hauscopulation", welche vom König in
Kopenhagen erteilt werden musste. Diese Erlaubnis war
gebührenpflichtig, und deshalb
konnte sich nicht jeder eine Haustrauung leisten.
Aber was mag der
Unterschied zwischen der "alten Agenda" und der
"neuen Agenda" gewesen sein? Ich nehme an, dass die unterschiedlichen
Rituale in einem Zusammenhang mit den innerkirchlichen Konflikten
zwischen
Aufklärung und Pietismus standen. Der Pastor äußert nun in seinem
Postscriptum die Vermutung,
dass [die
Bitte um die alte Agenda] "geschehe höchstwahrscheinlich auf Veranlassung
der anwesenden Brunsbütteler Pflegeeltern und Angehörigen der Braut".
Da
hat er sich wahrscheinlich geirrt – Hans Boie galt nämlich als
"altgläubiger, dem Rationalismus
abgeneigter Christ" (BHS, S. 376).
Und an welchem "Spectakel"
mögen die Verwandten 1797 oder kurz
zuvor in Brunsbüttel "unter der Hand", also heimlich, teil genommen
haben? Es muss sich um ein religiös motiviertes Ereignis gehandelt
haben, zum
Beispiel könnte ein Erweckungsprediger aufgetreten sein.
Und so
ging es weiter …
Das Paar lebte zunächst im Neuen
Kooge (= Brunsbüttelkoog). 1801 erwarb Peter Boie den Hof von
Johann Süelsen in Westerbüttel (25 Morgen 1 Scheffel), und im Januar
1802 verkaufte Catharina Peters
ihre Ländereien an den Ostermoorer Müller Peter Meinert. Vermutlich
1801 oder 1802 siedelte man nach
Westerbüttel um. Der Bräutigam Peter Boie starb leider schon am
20.11.1812, die
Ehe blieb kinderlos. Die Witwe Catharina heiratete Peters Bruder
Wilcken Boie
(1786−1833),
mit dem sie mehrere Kinder hatte, deren Nachkommen wohl noch heute
unter uns
weilen.
Auf uns
überkommen ist ein von Wilcken Boie selbst verfasstes Gedicht, mit
welchem er seiner Ehefrau Catharina um 1820 seine Neujahrswünsche
überbrachte:
Ich
wünsch' Dir, meine liebe Frau,
Ein
neues Jahr. Gott auf Dich schau!
Er
schenke Dir Gesundheit dar
in
dieses angefang'ne Jahr.
Er
segne Deine Arbeit hier,
Geb'
frohen Mut Dir, für und für!
Mit
seiner Gnad' steh' er Dir bei,
Daß
alles nur recht wohl gedeih!
Er hat
viel Gut's an Dich gewandt
In
Deinem zweiten Ehestand;
Gab
Tochter und zwei Söhnelein,
Soll
das nicht eine Freude sein?
Getragen
hast Du alle drei
Unter
Deinem Herzen, Gott stand Dir bei.
So
sauer auch die Geburt Dir war,
War er
mit seiner Hilfe dar.
Du
Mutter, und ich Vater wolle
Sie
aufzieh'n und zur Freude solle
Sie
wachsen in Erkenntnis hier.
Die
Tugend ist die schönste Zier.
Ja
Lena, Peter, Niklaus seid
Für uns
zu beten stets bereit.
Wenn
wir nun schwach und alt sind, flieht
Zu Gott
dem Vater, der es sieht.
Wird
mein Wunsch, den ich heut erfleht,
Von
Gott erhört, daß es gescheh,
Dann
bete ich zu Gott allein:
Laß
unser fünf beisammen sein.
(Quelle
EH, S. 28)
Literatur
BHS:
Bauern, Handwerker, Seefahrer, Lebensbilder aus
dem Kirchspiel Brunsbüttel und aus dem Lande Dithmarschen. Verein für
Brunsbüttler Geschichte. Von Wilhem
Johnnsen (1961).
EH: Eddelak in alter und neuer Zeit. Verlag D. Hinz in
Brunsbüttelhafen. Von Esch und Haack (ca. 1895).
Letzte Änderung: 14.2.2011