Aus der Geschichte der Ostermoorer Boien
1865: Eine Witwe verkauft ihren Hof an ihren Sohn
 
1865 kaufte Daniel Hermann Boje den Hof seiner Mutter, der Witwe Catharina Magdalena Boie,
geb. Peters. Beim Vertragsabschluss anwesend waren zudem noch der „curator constitutus“ der
Mutter, nämlich deren Vater Daniel Peters aus Westerbüttel, und der Vogt des Kirchspiels
Brunsbüttel
Johann Peter Hedde.


Nach damaliger Gesetzgebung bedurften Witwen und ledige Frauen bei allen Rechtsgeschäften des
Beistandes eines „curator constitutus“. Deshalb erschien Catharina Magdalene Boie mit ihrem Curator,
also „cum curatore constituto“ oder kurz „c.c.c.“.

 
Flächenmaße: 1 Morgen = 1.3475 ha, 1 Scheffel = 0.0898 ha, 1 Quadratrute = 22.4581 Quadratmeter
SHC = Schleswig-Holsteinscher Courant
V.u.g. = vorgelesen und genehmigt (denke ich)
Ut supra =  wie oben (bezieht sich auf Ort und Datum)
In fidem = Beglaubigungsformel, der Notar steht für die Richtigkeit des Geschriebenen ein


Catharina Magdalena Boie, ihr Vater Daniel Peters und ihr Sohn Daniel Hermann Boje sind direkte
Vorfahren von mir, wie auch die im Vertrag erwähnte Ehefrau von Daniel Peters. Sie ist die Enkelin
vom Ostermoorer Müller Peter Meinert, und Johann Hinrich Boje ist der ältere und einzige Bruder
des Käufers Daniel Hermann Boje.

Quelle: LA Schleswig  Abt. 102.12, Nr. 29


 
An den linken Rand des Vertrags geschrieben: 
Kaufcontract zwischen Peter Boie Wwe. im
Brunsb. Kooge und ihrem Sohn Daniel Herrmann
Boie allda, um ein Hoflandt.
d. 15. Juni 1865

Vertragstext:
Kund und zu wissen sei hiermit: Es verkauft und über-
läßt die Witwe des Peter Boie, im Brunsbüttelkooge, Ca-
tharina Magadalena geb. Peters, cum cur. const., dem Ein-
gessenen Daniel Peters in Westerbüttel, für sich und
ihre Erben, an ihren Sohn Daniel Herrmann Boie, im
Brunsbüttelkooge, ihr im Brunsbüttelkoog belegenes
Wohnhaus, Scheune, Speicher und nachfolgende Ländereien,
aufgeführet im Koogserdbuch Pag 211.22.213 und 215 folgender-
maßen:

Tafel
No

Morgen
Scheff
Ruth
Fuß
VIII
1315
Wohnplatz und Garten, eigen Moorland mit No 1317 und 1318 zu Osten, No 1313 und 1314 zu Westen

--

2

--

--

1316
Ein Krug von 5 Stk Moorland, eigen Land mit 1318 zu Osten, No 1314 zu Westen

--

8

--

--

1318
Ein Krug Moorland von 4 Stk, No 1319 zu Osten, No 1316 zu Westen

--

6

--

--
II
1317
26
27
28a
Ein Krug von 4 Stk, No 20 und 21b zu Osten, No 33 und 34 und 1315 zu Westen

1

4

12

11 5/8

24b
25
28b
29
Ein Krug von 4 Stk, No 21 zu Osten, No 32 und 33 zu Westen
--
13
39 3 2/8

24a
30
31
Ein Krug von 4 Stk, No 22 und 23 zu Osten, No. 32 zu Westen
--
13
21
6 3/4

32
Ein Krug von 3 Stk, No 29, 31 und 31 zu Osten, No 37 und 38 zu Westen

--

12

32

8 5/8
Latus
5
--
25
14 2/8

Transp.
5
--
25
14 2/8
II
33
Ein Krug von 4 Stk, No 28 und 29 zu Osten, No 35 und 36 zu Westen
--

14

27

9 5/8

34
Ein Krug von 5 Stk, No 27 und 28 zu Osten, No 35 zu Westen
--
8
35
4 3/8

39
40b
42
43
44a
Ein Krug von 5 Stk, No. 36, 37 und 38 zu Osten, No 48, 46 und 47 zu Westen

2

7

9

6 3/4

40a
Ein Krug von 3 Stk, No 35 und 36 zu Osten, No 47 zu Westen
--
10
38
7/8
VIII
588a
594
Ein Krug von 9 Stk, No 598 und 597b zu Osten, No 588b und 587 zu Westen

2

1

4

6

589a
Ein Krug von 2 Stk, No 593 zu Osten, No 589b zu Westen
1
--
17
13 7/8

593
595a
Ein Krug von 4 Stk, No 595 und 596 zu Osten, No 589a zu Westen

2

--

8

4

595b
Ein Krug von 2 Stk, No 597a zu Osten, No 595a zu Westen
1
4
2
13

598
Ein Krug von 6 Stk, No 609 zu Osten, No 594 zu Westen
--
12
27
13 3/4

604a
597b
599
Ein Krug von 6 Stk, No 605 und 606 zu Osten, No 594 und 595b zu Westen

1

2

6

7 5/8

596b
597a
600
602
603
604b
Ein Krug von 6 Stk, No 606 zu Osten, No 595b zu Westen
2
6
16
5 3/8

601
Ein Krug von 3 Stk, No 607 zu Osten, No 596a zu Westen
--
6
37
5

596a
Ein Krug von 5 Stk, No 601 zu Osten, No 595a zu Westen
--
9
35
9
VIII
1314
Ein Krug von 4 Stk, hohes Moor und Niedergrund, No 1315 und 1316 zu Osten, No 1310, 1311 und 1312 zu Westen

1

3

21

11 3/8

1319
Ein Platz Niedergrund, No 34 u 1315 zu Osten, No 1310 zu Westen

--

3

33

5 3/4
II
35
Ein Krug von 4 Stk, No 33 und 34 zu Osten, No 40 und 1310 zu Westen

--

10

37

13 1/8
Latus
23
14
24
15 3/4

Transp.
23
14
24
15 3/4
II
36
Ein Krug von 4 Stk, No 32 und 33 zu Osten, No 40a/b zu Westen

--

8

23

1/4

37
Ein Krug von 3 Stk, No 32 zu Osten, No 39 zu Westen
--
12
6
2 1/2

38
Ein Krug von 5 Stk, No 32 zu Osten, No 39 zu Westen
--
7
22
4 1/2

und im Erdbuch des _______kirchspiels Brunsbüttel Pag. 492 folgendermaßen
XII
1191
Ein Krug von 6 Stk Hohesmoor, zu Süden der Moorweg, zu Norden No 1192

--

12

--

--

1192
Ein Krug hohes Moor, zu Süden No 1191, zu Norden die Scheidung, circa

--

10

--

--
La.
27
4
37
7

ferner ihr im Brunsbüttelkooge belegenes Nebenhaus mit den dazu gehörigen Ländereien, aufgeführt im Koogserdbuch Pag. 161

VIII
590
591
592
Wohnplatz und Garten nebst 4 Stk. Landes No 595a zu Osten, No 586 zu Westen, groß

--

3

34

8
zusammen
27
8
31
15

 

Die Gebäude wie dieselben mit Schlethen und Brettern
auf Hilden und Böden erd-, niet- und nagelfest zur Stelle
vorhanden, und die Ländereien, wie folgt begränzet, be-
grüppet und beackert sind, sammt der auf dem Hofe be-
findlichen Moventien und Mobilien, Butter, Bau- und
Hausgeräth, Speck und Fleisch, gedroschenes Korn, Heu, Stroh,
und Dünger, Betten und Leinenzeug und u.s.w., mit al-
leiniger Ausnahme desjenigen, was die Verkäuferin
nach ihrer Wahl zur Fortführung ihrer Haushaltung her-
ausnimmt, wie es auch Namen haben mag, ist in
obigem Kauf ausgeschlossen, für die wohlverabredete
und stipulirte Kaufsumme von 40000 sprich Vierzig
Tausend Mark  Schleswig-Holsteinischer Courant, unter fol-
genden näheren Bedingungen:
 
                                        §1
Der Käufer tritt das hierauf Erhandelte am 1. Mai
d.J. mit Nutzen und Beschwerde erb- und eigenthümlich
an mit Uebernahme der auf dem Lande haftenden
Abgaben und Lasten  vom 1. Januar d.J. und der auf den
Gebäude ruhenden vom Antritt an. Die Gefahr für
Wind und Brand übernimmt Käufer von jetzt an,
erhält im Falle des Brandes die Versicherungssumme
von der Brandkasse und leistet dafür Genüge.
 
                                        §2
In Bezahlung des Kaufgeldes von 40000 M über-
nimmt der Käufer eine protocollierte Schuld der Ver-
käuferin an die Ehefrau des Daniel Peters, in Wester-
büttel, von 7000 M Cour., laut Kaufcontract vom 2. Octbr.
1834, sowie eine protocollierte Schuld derselben an ihren
Sohn Johann Hinrich Boie von 4000 M Courant, laut Kauf-
contract vom 16. Febr 1844, als seine eigene. Der
Rest des Kaufgeldes von 29000 M Cour. schreibe Neun und
Zwanzig Mark Courant, bleibt in der Priorität nach
obigen 11000 M auf den Folien für obige Grundstücke
stehen, unter Genehmigung des Protocollators.
 
                                        §3
Die durch diesen Kaufcontract verursachten Kosten
hält die Verkäuferin sämmtlich einseitig ab.
Die Contrahenten cum iur. const. entsagen allen
wider diesen Kaufcontract zu erdenkenden Ausflüchten
und Einreden, wie sie auch Namen haben mögen, und
haben denselben nach vorhergegangener Vorlesung und
Genehmigung eigenhändig unterschrieben.
 
So geschehen Brunsbüttel, d. 5. April 1865
 
Catharina Magdalena Boie (Unterschrift)
 
Vor Unterschrift des Contracts vereinbarten
die Contrahenten resp. c.c.c dahin, dass dem Käufer
gestattet sein solle, annoch 8000 M, schreibe Acht Tausend Mark
S.H.C. aufzunehmen und dafür den gekauften Hoflandt
vor der Forderung der Verkäuferin zu verpfänden, der-
gestalt, daß die rückständigen Kaufgelder von 29000 M auf
11000 und 8000 M, also auf 19000 M auf das Pfand protocollirt
wurde.             V.u.g.
 
Ut supra.
 
In fidem                                                            Catharina Magadalena Boie
                                                                          Daniel Peters
Hedde                                                              Daniel Hermann Boje.


Letzte Änderung: 29.9.2010                    

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