Das
Landregister von
1561
Nach der
"Letzten Fehde"
von
1559 wurde Dithmarschen in drei Teile geteilt,
wobei Herzog Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf das nördliche,
sein Bruder Herzog Johann von
Schleswig-Holstein-Hadersleben das mittlere und König Friedrich II. von
Dänemark das
südliche Drittel ("Suiderdruddendeel") erhielten.
Bereits 1561
war ein Landregister (LA
Schleswig, 102 AR
S.-Dithm. 1561) erstellt, das die
Grundlage für die Besteuerung der Landeigentümer und Kätner bildete.
Zuvor hatte
es in Dithmarschen keine
umfassenden Steuerregister gegeben.
Den
die Bauern betreffenen Teil des Landregisters findet man auch in dem
Büchlein von E. Freytag
(1949) "Das Dithmarscher
Landregister des Süderdrittenteils vom Jahre 1561. Hans Christians
Druckerei
und Verlag, Hamburg 36". In den Amtsregistern wurden die
Landflächen damals in römischen Ziffern angegeben, bei deren
Interpretation einige Besonderheiten zu beachten sind. Diese waren
Freytag zwar im Prinzip bekannt, aber dennoch unterliefen ihm einige,
wenn auch wenige und unbedeutende Fehler.
Im
Amtsregister von 1561 findet sich noch diese Anmerkung: "By
dussen Burschop tho mercken dat de juist vorgangene hohe flodt dem
ostermor upgedreven, vnd den acker beosten der thwoiten belegen
vnß halven manß hoch vnd thom dele hoger, mit Mor beworpen, datt de
Jhenigen den solcken acker tho gehort, densulven weder thor sodt noch
thor gresing gebrucken konen, derhalven se ock nicht darvor vpleggen
konen, deß ackerß Iß 18½ morgen 6½ scheff vnd Iß enem Jderen souele he
darsuluest gehadt ahn synen morgen tall afgetagen vnd syndt die
nhamen denen etwaß afgetagen tho Rugge In dem Register vertecknet,
ock
wieuvl Inen Jederen afgethagen."
Ich
lese den Text so: Die just überstandene
Sturmflut hat Torf aufgetrieben und eine Ackerfläche von insgesamt 25.5
ha (18½
Morgen 6½ Scheffel) östlich
der
„thwoiten“ halbmannshoch
bzw.
mannshoch mit Torf beworfen, so dass diese weder zur Saat noch zur
Gräsung
gebraucht werden kann und die betroffenen Bauern deshalb dafür keine
Steuern
zahlen können ("derhalven se ock
nicht davor vpleggen
konen"). Die betroffene Morgenzahl wurde einem jedem ("enem Jderen") der Bauern abgezogen
("afgetagen"). Deren Namen war
auf der Rückseite ("tho Rugge")
des Registers verzeichnet ("vertecknet"), auch wieviel Fläche
einem jeden der Bauern abgezogen wurde.
Allerdings habe ich die zitierte Liste auf der Rückseite nicht gefunden
- vielleicht habe ich sie übersehen. Ersatzweise präsentiere ich die
Liste aus dem Amtsregister von 1563 (LA Schleswig, 102 AR S.-Dithm.
1563).
Die erwähnte Sturmflut fand im
Januar 1561 statt, über die es in der von
Jensen (1913) verfassten Chronik des Kirchspiels St. Margarethen auf S.
281 heißt: „Zerstörung des
Hochmoors
bei Ostermoor auf großer
Strecke“ und „mit großer Mühe
gelang es, eine eingerissene Moorkuhle zu
überdeichen“. Diese Moorkuhle
vermutete Lippert (1962, in
Dithmarschen, Heft 2, 42-44) östlich der
Ostertweute.
Nun ist die Frage, welche der Tweuten im Amtsregister gemeint gewesen
sein könnte. Ein Abgleich der Namen der Bauern, deren Land durch das
Moor unbrauchbar gemacht worden war, mit denen im Ackerschatzregister
zeigt, dass erstere sich am Ende des Ackerschatzregisters
konzentrieren. Der erste Hof im Ackerschatzregister ist der von Hans
Wilcken, der den Kern des 1637 von meinem Vorfahren Boyen Claus Boye
gegründeten Hofs bildete. Dieser Hof lag vermutlich im äußersten Osten
der Bauerschaft, im Osten und Norden grenzte er an
das Wüste Moor.
Ich gehe also davon aus, dass man bei der Erstellung des
Ackerschatzregisters im Osten begann und dann systematisch nach Westen
voranschritt. Dann ergibt sich: Die geschädigten Flächen befanden sich
im
äußersten Westen der Bauerschaft an der dortigen Tweute, der
Wurtleutetweute.
Zu den
Flächenmaßen:
600
Süderdithmarscher Quadratruten = 15 Süderdithmarscher Scheffel = 1
Süderdithmarscher Morgen
1 Morgen =
1.3475 ha, 1 Scheffel = 0.0898 ha, 1 Quadratrute = 22.4581 Quadratmeter
Die Bauerschaft
Ostermohr umfasste
damals das Gebiet zwischen Elbe und Hochmoor sowie zwischen
Schenkeldeich im Osten und Eddelaker Fleet im Westen, wobei die
Bauerschaft von Oldeburwurden, gelegen an der Elbe zwischen der Mündung
des
Eddelaker
Fleets und der Westertweute, nicht dazu gehörte. Diese Bauerschaft war
laut
Freytag (1948) 100.5 M., 79.5 Sch. und 10 R. (= 142.5 ha) groß (ohne
Kätner-Land). Dagegen betrug die gesamte Fläche der Bauerschaft
Ostermohr nach meiner Rechnung 705.8 ha (Bauern-Land plus
Kätner-Land), wobei
der Anteil des Kätner-Landes nur 18.2 ha groß war.
Wie das
Landregister zeigt, besaßen selbst die größten Bauern in der
Ostermoorer Feldmark nur von 10 bis knapp 20 M Land (13-25 ha).
Bei den
Namen
der Bauern finden sich nur Patronyme,
während die Kätner interessanterweise bereits häufig moderne
Namen, d.h.
Familiennamen, trugen. Ich vermute, dass die Bauern Alteingesessene
waren, während es sich bei den Kätnern vorwiegend um Zugewanderte
handelte.
Letzte
Änderung: 29.11.2010