Die Schule in Ostermoor - die
Anfänge
Ostermoor besaß offenbar
bereits um 1594 eine Schule. Wir wissen davon durch ein
Visitationsprotokoll.
In alter Zeit wurden die Kirchengemeinden
regelmäßig inspiziert. Dies geschah meist alle drei
Jahre, obwohl laut Kirchenordnung eigentlich jährliche Visitationen vorgeschrieben
waren. Da der Betrieb der Schulen eine Angelegenheit der Kirche
war, gewähren die bei dieser Gelegenheit angefertigten
Visitationsprotokolle einen kleinen Einblick in das Schulwesen des
16. und 17. Jahrhunderts.
Ablauf einer Visitation
Die
Visitationen erfolgten nach Vorankündigung. Das visitierende
Gremium bestand aus drei Personen, nämlich dem Propst, dem
Landvogt und dem Landschreiber. Der letztere fungierte als
Protokollführer, während der Probst und der Landvogt die
eigentlichen Visitatoren waren. Der Landvogt nahm die Rechte des
Landesherrn wahr, der die Kirchenhoheit besaß.
Die
Angestellten der Kirche mussten während der Visitation
anwesend sein. Zu diesen gehörten natürlich die
Prediger, ferner die Küster, Organisten, Kirchspielschreiber
und auch die Lehrer. Des Weiteren wohnten die Baumeister,
die Edtschwaren, die Diakonen (Armenpfleger) sowie der
Kirchspielvogt der Visitation bei. Dazu kam noch eine
unterschiedlich große Anzahl (8-24) von Mitgliedern des
Kirchenkollegiums.
Eine
Visitation dauerte zwei Tage. Der Probst eröffnete die
Visitation mit einer kurzen Ansprache, in der er die Bedeutung und
den Zweck der Visitation hervor hob. Dann legte man den
Visitatoren die Kirchenrechnungen der Baumeister und die
Armenrechnungen der Diakone vor. Nach der Prüfung der
Rechnungen arbeiteten die Visitatoren einen Katalog mit
ungefähr 20 Fragen ab. Insbesondere ging es um die Einhaltung
der reinen Lehre, aber auch um den Lebenswandel der Kirchendiener.
Einige der Fragen betrafen die Schulen, wie dem
Visitationsprotokoll von St. Michaelisdonn aus dem Jahre 1673 zu
entnehmen ist (Rolfs, 1913, 448ff):
- Wie ist es
der Kirchspiel Schuel bewandt, wer Schulhalter, und ob er auch
fleißig und trewlich sein Ampt verrichte?
- Ob auch
alle Kirchbediente, Pastor u. Schulhalter, zu rechter Zeit ihr
Salarium bekommen ...
Die
Visitatoren nahmen auch Klagen, Wünsche usw. der Bürger
entgegen. Diese erhielten offenbar zeitnah Bescheid auf ihre
Eingaben (Rolfs, 1912, 245).
Eine
Visitation verursachte erhebliche Kosten. Neben einer
Visitationsgebühr mussten noch Reisekosten beglichen und
Trinkgelder gezahlt werden. Teuer wurde auch die üppige
Visitationsmahlzeit. Das lag zum einen an der großen Zahl
der Gäste, denn es nahmen alle an der Visitation Beteiligten
teil. Zum anderen trieb man in Dithmarschen bei Festen gerne
großen Aufwand. So wurden bei der Visitation in Marne im
Jahre 1630 insgesamt 300 Liter Bier getrunken (Rolfs, 1913, 245).
Das Visiationsprotokoll von 1594
Das
Kirchspiel Brunsbüttel wurde unter anderem im Jahre 1594
visitiert. Das Visitationsprotokoll ist noch erhalten (Rolfs,
1913, 395ff). Es heißt dort:
"Tho Brunßbüttel Anno 1590
den 9. July
Pastor H. Zacharias Catermann: war
uth-heimisch. H. Marcus Boie jegenwardich. Karspelvaget Jurgen
Hardersen war jegenwardich.
De Buwmeister alse Jacobs Johan vp
dem Ostermore, Harders Tyes tho Belmenhusen, Claus Drewes in den
Groden vnd Harder Boie thom Walle.
Specialia negotia:
Praepositus intercessit pro Nicolao
Christiani, ut aliquod ad studia continuenda contribueretur ex
publico: accipit 2 Daleres vnd Jurgen Harders, de Karspelvaget 1
Daler.
Saken:
Herr Markesen, dem Caplan is dorch de
Visitatoren, Karspelvaget vnd Buwmeister vorlovet, sines Denstes
affgelegenen Acker tho vorkopende vnd dat Gelt in Houetstol vp
Rente tho leggen. Den Kop schollen de Karspelvaget und Buwmeister
mith H. Marco anrichten vnd mit den Lüden tho slutende
mechtig sin.
Dewile de Win etwas dür vnd
demnach temlich vele Volckes thom Dische des Heren gahn: begerde
Jost Dimerbrock de Koster, dat vth der Karcken Heuinge ehm thor
Betalinge dessulven Wins etwas Jarliges moste thogelecht werden,
ock dat siner Frouwen vor er Waschent der Chor Kledung etwas
gegeuen. - Darup is ehnen beyden ingerumet 3 Daler.
De Scholmeister vp de Burschoppen
schollen mith eren Schöleren in de Kercken de Sondage und
Virdage kamen vnd sovele mogelich mith singen helpen, vnd in dem
gebruckliken Umsingende jegen de Vastelauendes Tydt by den
Scholeren yder Burschop de Scholmeister suluest mith ghan vnd tho
sehen, dat nichts Vngebörlickes vorgenamen vnd vthgerichtet
werde vnd schal gentzlich vorbaden sin dat Widersingent in mer
Burschoppen alse dar in den Burschoppen de Kinder gehorig vnd des
Scholmeisters sin Scholholdent sick erstrecket. Wol sick, he si
Scholmeister edder Scholer, hiriegen vordristen vnd in andern
Burschoppe bynnen edder buten Karspel lopen vnd singen wardt,
schal thom bogesten gestraffet werden, ock schollen de Scholer in
eren vorloueden Umsingende gantz nene Were, ydt si Poke, Dolcke,
Swerde, Spete, Speißen, Gleuinge edder anders mith sick
dragen, ock unter sick suluest edder jegen andere sich nicht
slagen vnd vyentlich beschedigen."
Der Text
bedarf einiger Erläuterungen.
Der damalige
Ostermoorer Baumeister hieß also Jacobs Johan. Dieser
lässt sich schon Jahrzehnte zuvor in den Ackerschatzregistern
nachweisen, er besaß um 1594 einen gut 13½ Morgen
großen Hof. Die Amtszeit der Baumeister war drei Jahre,
konnte aber verlängert werden. Daher waren Jacobs Johan,
Claus Drewes und Harder Boie auch bei der Visitation am 16.9.1600
noch im Amt, während Harders Tyes wahrscheinlich kurz vor der
Visitation verstorben und sein Amt deshalb gerade vakant war
(Rolfs, 1913, 401). Die Baumeister waren für die
Instandhaltung der kirchlichen Gebäude zuständig, zu
welchen außer der Kirche und den Predigerwohnungen auch die
Wohnungen der Lehrer, Küster und Kirchspielschreiber
gehörten. Außerdem waren sie verantwortlich für
die pünktliche Auszahlung der Gehälter an die
Kirchenangestellten, überhaupt hatten sie für die Kirche
und die Schulen Sorge zu tragen. Das Amt des Baumeisters war "das
vornehmste Werk bei der Administration der Kirchensachen" und
wurde deshalb gerne von Mitgliedern angesehener Familien verwaltet
(Rolfs, 1909, 168ff).
Die in
lateinisch gehaltene "Specialia negotia" (Besondere Angelegenheit)
betraf den in Rostock studierenden Nicolaus Christiani, den das
Kirchspiel Brunsbüttel finanziell unterstützte. Er wurde
später Diakonus von Tellingstedt (Amtszeit 1601-1632) (Rolfs,
1913, 395).
Das Umsingen (auch Currende genannt) war ein
Singumzug, bei dem Schulkinder Geld und Esswaren erbettelten. Das
eingesammelte Gut verwendeten diese für eine mittägliche
Festmahlzeit in der Schule mit nachfolgendem Tanz. Dieses Fest
nannte man "Kinderkaland", es fand in der Zeit um Fastnacht statt.
Das Umsingen wurde in Süderdithmarschen im Jahre 1747
verboten, da - so die Begründung in der Schulordnung -
Schulstunden versäumt würden und die Jugend verwildere.
Ein Gegner des Kinderkalands schätzte die durch diesen
verlorene Zeit auf "oft mehr als 7 Wochen", gerade in der
einzigen Jahreszeit, in der die größeren Kinder die
Schule besuchten. Außerdem monierte derselbe Kritiker, dass
"unter vielen Ausschweifungen die ganze Nacht bis an den Morgen"
getanzt werde.
Infolge des Verbots des Kinderkalands mussten die Lehrer auf ihren
Anteil an den eingesammelten Gaben verzichten. Dieser sollte laut
Schulordung von 1747 "nach Gutbefinden der Visitatorum allenfalls
durch ein Äquivalent ersetztet werden". Wahrscheinlich
begrüßten die Lehrer mehrheitlich die Abschaffung des
Kinderkalands, denn sie wurden während des Umsingens manchmal
mit groben, sie kränkenden Ausdrücken bedacht, wenn die
Leute der Bettelei überdrüssig waren (Rolfs, 1913,
396ff).
Offenbar kam
es während des Umsingens zu einigen Exzessen, wie das
Protokoll von 1594 erkennen lässt. Deshalb forderten die
Visitatoren die Lehrer auf, ihre Schüler beim Umsingen zu
begleiten, damit nichts "Ungebührliches vorgenommen und
ausgerichtet" werde. Um einer ausufernden Bettelei Einhalt zu
gebieten, wurde das Umsingen auf das Einzugsgebiet der Schule
("des Scholmeisters sin Scholholdent sick erstrecket") bzw. auf
die Bauerschaft beschränkt, aus der die Kinder stammten (" in
den Burschoppen de Kinder gehorig"). Ferner sollten die Kinder
keine Waffen ("nene Were") mit sich tragen, auch sollten
sie sich selbst oder andere nicht schlagen. Vom Waffenverbot
betroffen waren Messer (Poke), Dolche (Dolcke), Schwerter
(Swerde), Spieße (Spete) und Lanzen (Gleving).
Die
Formulierungen "De Scholmeister vp de Burschoppen", "gentzlich
vorbaden sin dat Widersingent in mer Burschoppen alse dar in den
Burschoppen de Kinder gehorig" und "he si Scholmeister edder
Scholer, hiriegen vordristen vnd in andern Burschoppe ... lopen"
lassen vermuten, dass damals alle Bauerschaften Schulen
besaßen. Wenn Ostermoor keine eigene Schule gehabt
hätte, wäre den Schulkindern aus den anderen
Bauerschaften sicherlich ausdrücklich erlaubt worden, die
Bauerschaftgrenzen zu überschreiten und auch in Ostermoor zu
betteln.
Literatur
Rolfs C. (1909) : Die
kirchliche Verfassung Dithmarschens von der Einführung der
Reformation bis zur Eroberung des Landes. Schriften des Vereins
für schleswig-holsteinische Kirchengeschichte. II. Reihe.
IV. Band, 3. Heft, 143-178..
Rolfs C. (1912) : Aus alten
dithmarsischen Visitationsprotokollen. Schriften des Vereins
für schleswig-holsteinische Kirchengeschichte. II. Reihe.
V. Band, 3. Heft, 241-297.
Rolfs C. (1913) : Aus alten
dithmarsischen Visitationsprotokollen. Schriften des Vereins
für schleswig-holsteinische Kirchengeschichte. II. Reihe.
V. Band, 4. Heft, 394-452.
Letzte substanzielle Änderung 5.10.2011