Die Vokemannen in
Ostermoor
Das Geschlecht der
Brunsbütteler Boien
Die frühere Boje-Realschule in der Bojestraße im ehemaligen
Brunsbüttelkoog sowie das
Matthias Boie-Haus in Brunsbüttel-Ort erinnern
noch heute an das Geschlecht der Brunsbütteler Boien. Hier eine Auswahl
bedeutender Mitglieder dieses Geschlechts, wobei die im
Kirchspiel Brunsbüttel ansässigen Funktionsinhaber rot gekennzeichnet
sind (nach Boie und Boie, 1909 und Kleine-Weischede, 1993):
Landvögte: Jacobs Harder
(gest. 1563), Dr. Christian Boie
(gest. 1591), Michael Boie (1526-1601), Heinrich Christian Boie
(1744-1806)
Kirchspielvögte: Claus Boie
(1544-1590), Claus Boie
(um 1590), Matthias Boie
(ca. 1598-1653), Franz Boie
(1641-vor 1721)
Kirchspielschreiber:
Johann Boie
(lebte um 1590), Marcus Boie
(1600-1669), Johann Boie
(gest. 1701?), Stephan Johann
Boie (lebte um 1700)
Pastoren und Diakone:
Boetius
Boie alias "Boetius
Marquardi" (1495-1565),
Nicolaus
Boie (ca. 1501-1542), Marcus
Boie (1542-1605), Michael
Boie (1559-1626), Martin Boie (1604-1644), Johannes Boie (gest. 1645),
Boethius Petri Boie (lebte um 1620), Johann Friedrich Boie (1716-1776)
Landesgevollmächtigte:
Peter Boie
(lebte um 1640), Mancke Boie (1642-1711), Johann Boie
(gest. 1700), Mancke Boie
(1678-1750), Jacob Boie
(1697-1764)
Die Brunsbütteler
Boien hießen einst Vokemannen
Das
Geschlecht der Brunsbütteler Boien ging höchstwahrscheinlich aus dem
Geschlecht der Vokemannen hervor,
welches bereits in mittelalterlichen Urkunden (1286, 1316) erwähnt
wird. Diese These wird im Wesentlichen durch die Überlieferung,
durch das Wappen von Dr. Christian Boie und durch eine mittelalterliche
Urkunden gestützt:
In der Stammtafel der Familie Johannsen,
aufgestellt 1779, wird an der Spitze ein Drees Johann geführt,
welcher in der letzten Fehde (1559) im Kampf gegen die Invasoren in
Krummwehl bei Marne erschlagen wurde. Er war "verheiratet mit Silje aus dem Geschlecht
der Fackemannen, itzo Boien" (Boie und Boie, 1909, S. 7). Auch
der Dithmarscher Chronist Bolten (1784, S. 100) ging davon aus, dass
die Brunsbütteler Boien von den Vokemannen abstammten, wie die
Textpassage "handschriftliche
Nachricht vom alten
Geschlecht der Vagen, nachherigen Bojen" erkennen lässt.
Sowohl
das Geschlecht der Brunsbütteler Boien als auch das der Weißen Vaken
führten einen halben schwarzen Adler in ihrem Wappen. Im Wappen des
Landvogts Dr. Christian Boie (gest. 1591) findet man sowohl die drei
Bojen
der Brunsbütteler Boien als auch den Rosenkranz der Weißen Vaken, den
Neocorus (1598,
S. 217) möglicherweise als Kammrad missdeutete. Dies
lässt eine irgendeine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Boien und
Weißen Vaken vermuten.
Im Vertrag
von 1316, der
zwischen der Hansestadt Hamburg und Vertretern verschiedener
Geschlechter aus dem Kirchspiel Brunsbüttel geschlossen wurde, werden
die Namen mehrerer
Vokemannen aufgeführt, darunter Harder, Bojo, Voke und Manekin. Diese
Leitnamen tauchen auch in der frühen Neuzeit immer wieder bei den
Brunsbütteleler Boien
auf.
Daher besteht
für mich kein Zweifel: Die Brunsbütteler Boien entwickelten sich aus
dem
mittelalterlichen Geschlecht
der
Vokemannen. Die Brunsbütteler Boien dürften ihren Familiennamen erst
Mitte
des 16. Jahrhunderts angenommen haben, denn der oben aufgeführte Pastor
Boetius Boie (1495-1565) nannte sich nach seinem Vater Marquard/Marcus noch Boetius
Marquardi, also "Marquards Boie". Der in der
Familienchronik der Boien (siehe unten)
aufgeführte legendäre Ahnherr der Boien, der Herr Vage, dürfte somit
der Begründer des Geschlechts der Vagen bzw. Vokemannen auf
dithmarscher Boden sein.
Die
Vokemannen - frühe Einwohner von Ostermoor?
Um 1300 wurde
die Handelsschifffahrt auf der Elbe empfindlich durch Seeräuberei
gestört. Einige der beteiligten Seeräuber stammten aus dem Kirchspiel
Brunsbüttel, wie die Verträge von 1286, 1308 und 1316 erkennen lassen.
Durch einen glücklichen Kartenfund sind uns die alten Namen der Fluren
in der Ostermoorer Feldmark bekannt geworden. Lippert (1962) versuchte,
diese Flurnamen den in den Urkunden erwähnten Seeräuber-Geschlechtern
zuzuordnen. Besonders überzeugend gelang ihm dies im Falle der
Vokemannen, denn auf den alten Karten ist östlich der noch heute
vorhandenen Ostertweute eine Vackmen-Feldmark verzeichnet. Auf dieser
befand sich - das sei nebenbei erwähnt - unser Bauernhof.
Massiv gestützt wird die von Lippert (1962) vorgeschlagene Verortung
der Seeräuber in
der Bauerschaft Ostermoor durch einen bislang übersehenen Hinweis,
nämlich den Namen
eines der im Vertrag
von 1316 aufgeführten Seeräuber. Dieser hieß "Vos, Sohn des
Scarlaken" - der Landstreifen östlich der Westertweute wurde noch um
1600 "Scharlaken-Feldmark" genannt!
Wie wir weiter unten sehen werden, nennt auch die
Boien-Chronik diese Gegend als den Ort , wo sich der Ahnherr des
Boien-Geschlechts, der Herr oder Harr Vake, im Jahre 1208 ansiedelte.
Es
deutet
also sehr vieles darauf hin, dass die Vokemannen in der Ostermoorer
Feldmark lebten. Jedoch soll nicht verschwiegen werden, dass die
Vokemannen auch in Zusammenhang mit dem noch heute existenten Ort
Groden, der sich westlich von Brunsbüttel an der Elbe befindet,
gebracht wurden.
Nach Klageschriften aus der ersten Hälfte des des 15. Jahrhunderts, die
Übergriffe von Seeräbern aus dem Kirchspiel Brunsbüttel auf Hamburger
Schiffe betreffen, gehörte das "vakemannsleychte
van de grode" zu
den Übeltätern (Boie, 1936a). Verständlicherweise setzte Boie "grode"
mit dem Ort Groden gleich, zumal einige Einwohner des angrenzenden
Kirchspiels Marne sich ebenfalls als Seeräuber betätigten.
Auch ein Friedensvertrag
von 1308 nennt "groden"
als Herkunftsort von Seeräubern. In der zweiten Ausfertigung der
Urkunden werden einige Seeräubergeschlechter ("amitzemanni,
stuckenedenmanni, wanekemanni,
todenmanni") namentlich aufgeführt, die wie andere Seeräuber ("ceteri")
in dem zuvor erwähnten "groden"
("de predicta villa") beheimatet sind. Natürlich ist man
auch hier versucht, den heutigen Ort Groden
bzw. einen weiter südlich gelegenen, später ausgedeichten Vorgängerort
mit dem "groden" des Dokuments
gleich zu setzen. Andererseits ist
wenig
glaubhaft, dass all diese Seeräuber aus nur einem einzigen winzigen
Dorf stammten - vielmehr ist davon auszugehen, dass die Seeräuber
entlang des gesamten Elbufers des Kirchspiels siedelten.
Früher nannte man grünes
Vorland allgemein "groden" oder "groven". Ein
grode/grove, also grünes Vorland, existierte ebenfalls am Elbufer vor
dem Ostermoor ("dat man buthen
vp vnser
[= dithmarscher] siden vann
der Butendicks grouen henauer nha dem Buttell" heißt es in einem Brief von 1563).
Mit
"van
de grode" und "groden"
könnte somit ebenso "das Grove vor
dem Ostermoor" gemeint gewesen sein.
In den oben zitierten Klageschriften werden zwei Vokes namentlich
genannt, nämlich Voke Hinriksson
und Voke Willer - schon im Vertrag von 1316
taucht ein Henricus Vokensone auf. Auch andere Seeräuber trugen
typische Vokemannen- bzw. Boien-Namen wie Boye, Harder und Mancke,
wobei diese Personen allerdings nicht ausdrücklich dem Geschlecht der
Vokemannen zugeordnet wurden. 1408 zogen Mancke, Voke
Hinriksson und andere ein gestrandetes Hamburger Schiff vollends auf
den
Strand, um es dort auszuplündern. Auch hier wiederholen sich die Namen
einiger alter Seeräuber aus den alten Urkunden.
Die Dokumente, die
"groden" als Herkunftsort von Seeräubern allgemein oder der Vokemannen
speziell angeben, widersprechen also nicht der Vorstellung, dass die
Vokemannen und andere Seeräuber-Geschlechter in der Ostermoorer
Feldmark lebten. Vielmehr gibt es überzeugende Beweise dafür, dass
"groden" ein Sammelbegriff für alle Groven im Kirchspiel war und die
Vokemannen im Osten der Ostermoorer Groven (vielleicht damals
"Marsgrove" - also Moorgrove - genannt, siehe Vertrag von 1316) ansässig waren.
Dies wird übrigens von der
Überlieferung der Brunsbütteleler Boien ausdrücklich bestätigt. Da
diese Familie wie oben gezeigt aus
den Vokemannen hervor ging, könnte uns deren Chronik
Einblicke in die mittelalterliche Geschichte Ostermoors liefern.
Die Familienchronik der
Brunsbütteler
Boien
Die
Familienchronik der Brunsbütteler Boien wurde vom Landesgevollmächtigten Peter Boie, selbst ein
Brunsbütteler Boie, im Jahre 1664 fertig gestellt. Sie teilt uns zahlreiche
Details über die Umstände der Einwanderung ihres Ahnherrn, des Herrn Vage, auch Harr Vage genannt,
in
Dithmarschen mit (aus
Dahlmann, 1827, in Neocorus, 1598, S. 502; siehe auch Boie
und Boie, 1909, S. 2):
"Dieser
Herr Vage Boje ist bey Zeiten
des Hrn. Ertz=Bischof zu
Bremen Hardwici des andern in Dithmarschen gekommen, wie damahlen das
Landt Dithmarschen nach Absterben Hertzog Henrici des Lewen unter
bemelten Ertz=Bischoff gewesen und ist umbs Jahr
Christi 1208 dieser Herr Vage Boje,weil er des Hrn. Ertz=Bischoffs
Diener gewesen, vom Hrn. Erz-Bischoff mit der Fehr über die Elbe
belehnet worden, dazu hat ihm ein jechliches Hauß aus dem Dorff
Ostermohr jährlich
ein rauch Huhn geben müssen, und er hat gewohnet in dem Marsch=Kroge,
so nun im Queet genennet wird, woselbsten der Zeit die Kirche
gestanden. Nachdem die Kirche weggebrochen und das Kirchspiel sich
erweitert, sind seine Erben von dar weg, und bey der Kirchen
Brunsbüttel gezogen, da sie denn noch bis dato wohnen. Die Fehr ist
allezeit bei dem Geschlechte geblieben, bis nach Eroberung des Landes
Ao. 1559 ...
Das
andere Privilegium, wegen eines jechlichen Hauses von Ostermohr ein
Roeck=Hohn zu geben, ist alsofort noch bei des alten Herr Vagen Leben,
weiln sich Dithmarschen nach Absterben des Hr. Ertz=Bischoffs, so Ao.
1213 geschehen, unter die Kirche Schleswig begeben, und also keinen
gewissen Herrn gehabt, in etwas gefallen, gleichwohl so lange der Alte
gelebet, geben müssen, hernacher aber, weiln sie die Dithmarschen nach
völliger Freyheit getrachtet, auch bey der Schlacht Ao. 1226 völlig
erlanget und keinen Herrn gehabt, auch der alte Herr Vage sich mit
seinen Kindern völlig im Lande begeben, haben sie das Privilegium
fallen lassen, und ist er und seine Nachkommen in Dithmarschen
geblieben, sonsten
ist er aus dem Erzstifft Bremen
gebürtig gewesen, aus Landt Wursten“.
Peter Boie gibt
diese Ahnenreihe an: Harr Vake (diesmal nicht "Herr" geschrieben,
wirklich nur ein Zufall? - mehr
dazu unten), Boie (um 1226), Harder,
Boie, Harder, Marcus, Harder, Boie, Marcus. Über letzteren heißt es: "Marcus Boye hat gelebet im Jahre 1500,
wie König Johannes aus Dänemark in Dithmarschen geschlagen. Damahls ist
seine Wohnstätte gewesen, wo meines seel. Vaters Hauß (welches nunmehr
ausgeteichet) gestanden. Sie war umgeben mit einem großen Wassergraben
und hat er kleine Fallconetten darauf gehabt, daß er Partheyen, welche
im Lande gestreiffet, hat abhalten können." (Boie und Boie,
1909, S. 12).
Für einen ehemaligen Ostermoorer wie mich ist natürlich von besonderem
Interesse, dass ein Friese, der Herr/Harr Vage/Vake, sich um 1208 in
der
Ostermoorer Feldmark angesiedelt haben soll und von den
Ostermoorern alljährlich ein "Rauchhuhn" erhielt sowie eine Elbfähre
betrieb. Zudem soll es in der Ostermoorer Feldmark eine "Kirche"
gegeben haben.
Die Familienchronik der Brunsbütteler Boien ist zweifellos ein
beeindruckendes Dokument. Aber ist diese Niederschrift wirklich
glaubwürdig? Das soll im Folgenden untersucht werden.
Das Jahr der Einwanderung
Das angebliche Jahr der Einwanderung des Herrn Vage (1208) befindet
sich
schon deshalb auf schwankendem Grunde, weil „Hartwig der Andere“,
also Hartwig
II.,
nur bis
zum 3.11.1207 lebte. In der Chronik jedoch wird 1213 als Todesjahr
Hartwigs
angenommen und behauptet, dass der Herr Vage fünf Jahre vor dem Tode
Hartwigs
nach Dithmarschen gekommen sei. Wenn letzteres zuträfe, wäre Herr Vage
im Jahre 1202 und nicht
erst im Jahre 1208 nach Dithmarschen übergesiedelt. Dithmarschen befand
sich 1202 allerdings unter der Herrschaft des dänischen Königs Knut VI., dem noch in
demselben Jahr Waldemar
II. folgte. Die
Frage ist nun, ob die damalige politische
Konstellation eine Ansiedlung von friesischen Kolonisten in
Dithmarschen überhaupt zuließ und diese die erwähnten Privilegien vom
Erzbischof von
Bremen erhalten konnten.
Die
Beziehungen
Dithmarschens zum Erzbistum Bremen in den
Jahren um 1200 herum sind kompliziert und
zumindest für mich als Laien etwas undurchsichtig, vielleicht auch
nicht völlig erforscht. Glücklicherweise wird diese bewegte Zeit
in mehreren populären Werken zur dithmarscher Geschichte relativ
ausführlich abgehandelt wird (Bolten, 1782; Dahlmann, 1827, in
Neocorus, 1598; Hanssen und Wolf, 1833; Kolster, 1873; Chalybaeus,
1888).
Nach der Ermordung des Grafen Rudolf
II. von Stade durch
die Dithmarscher im Jahre 1144 fiel Dithmarschen zunächst an dessen
Bruder Hartwig
(1118-1168), der sein gesamtes
Erbe dem Erzbistum Bremen vermachte,
es jedoch im
Gegenzug als lebenslanges Lehen zurückerhielt und 1148 als Hartwig I.
zum Erzbischof von
Bremen gewählt wurde.
Dithmarschen wurde aber alsbald vom mächtigen Herzog Heinrich
der Löwe (gest. 6.8.1195) in Besitz genommen. Dieser wurde jedoch
1180 mit einer
Reichsacht belegt. Nachdem Heinrich sämtliche privaten Güter und die
Reichslehen entzogen
worden
waren, gelang es dem damaligen Erzbischof von Bremen Siegfried
I. (1132-1184), vom Kaiser Friedrich I.
einen Lehnsbrief für Dithmarschen zu erwerben.
Jedoch machte
Graf Adolf
III. von Schauenburg und Holstein (1160-1225) 1182 erfolgreich
Ansprüche auf
Dithmarschen
geltend, gab es aber nur zwei Jahre später (1184) wieder an den
Erzbischof zurück, offenbar weil der Rechtsanspruch auf
Dithmarschen zu wenig fundiert war.
Als Reaktion auf drohende hohe Abgaben an das notorisch finanzschwache
Erzbistum
Bremen erhoben sich die Dithmarscher 1187 gegen den
Erzbischof (seit 1184 Hartwig II.)
und schlossen
sich wohl 1188 dem
Bistum
Schleswig an. Diesem stand der vermögende Bischof Waldemar
(1157/58-1235/36), ein dänischer Prinz,
vor. Wahrscheinlich auch in der Hoffnung, so Dithmarschen für das
Bremische Erzbistum zurückzugewinnen, wurde Bischof Waldemar 1192
anstelle des kurz zuvor abgesetzten Hartwig II. zum
Erzbischof von Bremen gewählt. Letzterer war nämlich so unvorsichtig
gewesen, den
aus der
Verbannung zurückgekehrten Heinrich
den Löwen in Stade aufzunehmen (1189) und bei dessen Unternehmungen zu
unterstützen. Infolgedessen fiel er 1191 beim neuen Kaiser
Heinrich
VI. in Ungnade und wurde geächtet.
Der frisch gewählte Erzbischof Waldemar trat sein neues Amt jedoch nie
an, denn er
wurde am
8.6.1192 im
Auftrage des schleswigschen Herzogs Waldemar wegen seiner Ansprüche auf
die dänische Krone festgesetzt und
bis 1206 gefangen gehalten. Im Auftrage des deutschen Kaisers eroberte
der inzwischen von einem Kreuzzug heimgekehrte Adolf III. Dithmarschen
für das Bremer Erzstift zurück.
Dafür erhielt er von Hartwig II., der wieder in sein altes Amt
eingesetzt worden war, im Jahre
1195 (Bestätigung durch Kaiser Heinrich VI. am 25. Oktober) die
Grafschaft Stade mit Dithmarschen zum Lehen, musste aber dem
Erzbistum Bremen aber 2/3 der Einkünfte aus diesen Territorien
überlassen.
Da der reguläre schleswig'sche Bischof Waldemar in Haft
saß, meldete der dänische
König Knut VI.
(1162/63-1202) Ansprüche auf das zuvor für einige Jahre zum Bistum
Schleswig
gehörende Dithmarschen an und entriss Adolf III. Dithmarschen im Jahre
1200. Als Reaktion darauf fielen Adolf III. und sein Bundesgenossen
Adolf von
Dassel 1201 in Dithmarschen ein und verwüsteten das Land schwer. Noch
in demselben Jahr schlug der Dänenkönig Adolf III. in der Schlacht bei
Stellau (in
der Nähe von Wrist). Nach seiner Gefangennahme durch
Herzog Waldemar in der Nähe Hamburgs und längerer Haft verzichtete
Adolf III. im Jahre 1203 auf seine holsteinischen Besitzungen.
Am 11.11.1202
starb Knut VI. ohne Nachkommen; die Königswürde fiel dessen jüngerem
Bruder Waldemar
II. (1170 -1241), dem Herzog von Schleswig, zu. 1203 wurde
Dithmarschen
formal von der Grafschaft Stade getrennt, 1214 sogar vom Deutschen
Reich. 1217 kaufte Waldemar II. Ländereien des Erzbistums Bremen
in Dithmarschen auf und kappte dadurch die letzten noch verbliebenen
weltlichen Beziehungen Dithmarschens zum Deutschen Reich. Jedoch war
die dänische Herrschaft nicht von
Dauer. Waldemar
II. wurde im Mai 1223 auf einem Jagdausflug gefangengenommen, nach
Schwerin
verbracht und dort in Ketten gelegt. 1225 wurde er wieder aus der Haft
entlassen, nachdem er unter Eid versprochen hatte, seine ehemals zum
Deutschen Reich gehörenden nordelbischen Besitzungen aufzugeben. Jedoch
entband ihn
der Papst 1226 von diesem erzwungenem Eid. Während Waldemars Haftzeit
waren die Dänen
bereits bis zur Eider zurückgedrängt worden, und mit der Schlacht
von Bornhöved am 22.7.1227 fand die Herrschaft
Waldemars II. über Nordelbingen ihr definitives Ende,
und Dithmarschen
gelangte wieder in den Besitz des Erzbistums Bremen. Peter Boie
verlegt dieses für Dithmarschen so wichtige Ereignis - wie übrigens
auch Neocorus (1598, dort S. 288) - fälschlicherweise
in das
Jahr 1226 (= "Schlacht Ao. 1226").
Während
die weltliche Macht über Dithmarschen im Jahre 1200 auf den dänischen
König überging, scheinen die kirchlichen Angelegenheiten zumindest bis
1223 weiter von Bremen aus geregelt worden zu sein. Im Jahre 1223
schlossen der Erzbischof von Bremen und der Domprobst in Hamburg
nämlich einen Vergleich, dem zufolge der Domprobst "geistlicher Herr
erster Instanz" über ganz Nordelbien wurde. Selbst nach der Schlacht
von Bornhöved (1227), als Dithmarschen wieder unter Bremen kam, übte
das Erzbistum nur die weltliche Macht aus (Kolster, 1873, S. 59). Peter
Boie irrte also, als er behauptete, dass die Dithmarscher sich nach dem
Tode Hartwigs II. "unter
die Kirche Schleswig begeben" hätten. Dies geschah
bereits einige Jahre früher, nämlich schon Ende der 1180er
Jahre.
An dieser Stelle müssen wir leider konstatieren, dass keines der in der
Boien-Chronik aufgeführten geschichtlichen Details einer kritischen
Prüfung standhält. Andererseits aber befanden sich laut
Dahlmann
(1827, in Neocorus, 1598, S. 503) der Erzbischof
von Bremen Hartwig II. und
sein Lehnsmann Graf Adolf III. von Schauenburg und Holstein von 1195
bis 1200 in
"ruhigem Besitze von Dithmarschen".
Dem Chronisten Neocorus (1598, S. 288) war sehr wohl
bekannt, dass Dithmarschen sich einst unter das
Bistum Schleswig begeben hatte. Die Dithmarscher seien - so Neocorus -
dabei nicht
Untertanen des
Bischofs und der dänischen Krone, sondern vielmehr "nicht ... gantz sine Underdahnen,
sonder Bundesgenaten gewesen" gewesen. Diese politische
Konstellation
soll laut
Neocorus bis zur Schlacht von Bornhöved (1227) fortbestanden
haben. Auch Bolten (1782, S. 209)
unterlag noch diesem Irrtum, als er vermutete, dass der dänische König
Knut
VI. die
bischöflichen Besitzungen, darunter Dithmarschen, nach der Inhaftierung
des Bischofs Waldemar (1192) einzog und Dithmarschen bis 1227 nicht
wieder hergab (siehe
S. 212). Für einen im Jahre 1664 lebenden Erfinder einer
Familiengeschichte wäre es
daher recht mutig gewesen, die Ansiedlung des Herrn Vage gerade für
diese Phase der Geschichte anzunehmen und entgegen der Auffassung
bedeutender einheimischer
Chronisten wie Neocorus zu behaupten, dass Dithmarschen
nach dem Tod Heinrich des Löwen (1195) unter
der
Herrschaft des Bremer Erzbischofs Hartwig II. stand: "wie
damahlen das
Landt Dithmarschen nach Absterben Hertzog Henrici des Lewen unter
bemelten Ertz=Bischoff gewesen."
Die Erwähnung des Todes von Heinrich dem Löwen weist auf die Zeit
kurz nach 1195 hin. Wenn der Erzbischof von Bremen nach der
Ablösung von Graf Adolf
III. durch
König Knut VI. weiterhin als geistliches Oberhaupt von Dithmarschen
fungierte, wie der Vergleich zwischen dem Erzbischof in Bremen und dem
Dompropst in Hamburg vom Jahre 1223 vermuten lässt, und
deshalb auch weiterhin gewisse Privilegien gewähren durfte, dann könnte
sich der
Herr Vage als Gefolgsmann des Erzbischofs Hartwig II. - in Einklang mit
den Angaben von Peter Boie - 1202, also fünf Jahre vor
Hartwigs Tod, oder sogar später in Dithmarschen angesiedelt haben.
Ansiedlung des Herrn Vage im Queet
Das Queet befand sich sicherlich in
der Nähe der längst untergegangenen, aber historisch
bezeugten Quitslippe
(auch "Quedtslyppen"
geschrieben). Darauf deutet
nicht nur die Ähnlichkeit der Namen hin, sondern auch die Tatsache,
dass
ausgerechnet die Ostermoorer dem Herrn Vage tributpflichtig gewesen
sein sollen. Interessanterweise wurde die
Flur östlich der Ostertweute, die sich unweit der
untergegangenen Quitslippe befindet, noch um 1600
"Vackmen-Feldmark"
genannt, wie eine von W.H. Lippert (1962) gezeichnete Karte
erkennen lässt.
Auf den ersten Blick scheint letzteres ein ganz starkes Argument für
die Glaubwürdigkeit der Boien-Chronik zu sein. Allerdings dürfte deren
Verfasser die Existenz und Lage
der Vackmen-Feldmark sehr wohl bekannt gewesen sein, was ihn hätte
dazu
verleiten können, den Herrn
Vage/Vake wegen der Namensähnlichkeit hier anzusiedeln.
Die
Privilegien
Laut Chronik
musste pro
Rauch, also pro Kochstelle, ein Rauchhuhn
abgeliefert
werden. Diese Form der Abgabe entsprach den
bremischen Gepflogenheiten (Dahlmann, 1827, in Neocorus, 1598, S. 503).
Die legendäre
Geschichte mit
dem Rauchhuhn könnte also wahr sein, jedoch waren Rauchhühner
durchaus nicht auf das Bremische beschränkt.
Die Frage ist, welche Gegenleistung Herr Vage für das Rauchhuhn zu
erbringen hatte. Musste er vielleicht
den Bau von Deichen und Entwässerungsgräben organisieren und erhielt
dafür im Gegenzug einen Streifen des nun eingedeichten Landes?
Leider
wissen wir nicht, wann die Ostermoorer Feldmark erstmals
eingedeicht wurde. Das Fehlen eines
Deichs zwischen Dithmarschen und der Wilstermarsch im späten
Mittelalter kann vielleicht als Indiz dafür interpretiert
werden, dass der erste Deich nach 1227 errichtet wurde, also
nachdem die weltliche Herrschaft über die Wilstermarsch und
Dithmarschen nicht mehr in einer Hand lag. Ein durchgängiger Elbdeich
lag nicht im Interesse des Dithmarscher Freistaats, denn er wäre für
aus dem
Holsteinischen angreifende Invasoren ein vorzügliches
Einfallstor nach Dithmarschen gewesen.
Die
Fähr-Privileg befand sich dem Chronisten Peter Boie zufolge noch bis
1559 im Besitz
der Familie. Eine Elbfähre bestand wirklich, ihre älteste Beurkundung
stammt aus dem Jahr 1560 (Boie, 1936b, S. 86). Trotz intensiven,
jahrzehntelangen Suchens in den in Frage kommenden Archiven konnten
jedoch keine Unterlagen gefunden werden, welche die Existenz eines
Fährlehens im Mittelalter beweist - wahrscheinlich gingen die
betreffenden Urkunden wie die meisten mittelalterlichen Schriftstücke
irgendwann verloren. Allerdings soll der Betrieb der Elb- und
Eiderfähren sowie der Fähre zur heureichen Insel Tötel (vor Büsum) zu
den alten erzbischöflichen Rechten gehört haben (Dahlmann, 1827, in
Neocorus, S. 597).
Laut Boie (1936b) war die wirtschaftliche
Bedeutung der Fähre wegen der äußerst geringen Beziehungen
zwischen links- und rechtseitigen Uferbewohnern stets sehr begrenzt.
Darauf deutet - so Boie - auch das Fehlen von wichtigen Straßen nach
Brunsbüttel im Mittelalter hin, außerdem hätten Holstengraben und
Kudensee den Ort von der Wilstermarsch abgeschnitten. Wahrscheinlich
irrt der Autor, wenn er den trennenden Charakter von Strömen, Flüssen
und Bächen so sehr betont. Denn fast bis in die Gegenwart hinein waren
die Wege in der Marsch kaum passierbar. Der Transport von Gütern und
Menschen erfolgte, wenn irgend möglich, über Wasserwege. In dieser
Hinsicht dürfte neben der Elbe das Eddelaker Fleet eine gewisse Rolle
gespielt haben, über das die Geest und große Teile der Südermarsch,
auch
das bis 1217 klösterliche Gut Wetternwall,
relativ bequem erreicht werden konnten. In diesem
Zusammenhang mag man sich fragen, wieso gerade das abgelegene Ostermoor
angeblich eine Fährstelle besessen haben soll.
Boie
(1936b) nennt Neuhaus an der Oste als ein mögliches Ziel der Fähre am
anderen Elbufer. Der Chronik zufolge hatte sich Herr Vage jedoch im
Queet - und nicht im Ort Brunsbüttel - angesiedelt, was den Zielhafen
Neuhaus als eher unwahrscheinlich erscheinen lässt. In Krummendeich,
das
Ostermoor direkt gegenüber liegt, findet man eine Straße mit dem Namen
"Wegefährels" - legte die Fähre etwa irgendwo hier an?
Erwähnt werden soll noch ein bislang übersehendes Indiz für die
Existenz einer Elbfähre im Mittelalter: In den Verträgen von
1308 und 1316
wird ein Johan(nes) Pram als
Einwohner des Kirchspiels Brunsbüttel aufgeführt. Das Wort Prahm
war schon im Mittelhochdeutschen bekannt und bezeichnete ursprünglich
eine flache Fähre mit schnittigem Rumpf. Dieser Johan(nes) Pram war
offenbar einer der Fährleute. Er gehörte allerdings nicht dem
Geschlecht der Vokemannen, sondern dem der Amitzemannen an.
Besaßen möglicherweise damals die Amitzemannen und nicht die Vokemannen
das Fähr-Privileg? Wurde es erst vielleicht erst später von den
Vokemannen/Boien übernommen? Die Amitzemannen siedelten nach
Ansicht von Lippert (1962) auf einer Flur nahe dem östlichen
Ufer der Einmündung des Eddelaker Fleths in die Elbe. Dieser Standort
war für
eine Fährstelle meines Erachtens weit besser geeignet als das abseits
gelegene Queet.
Herkunft aus dem Land Wursten
Der Überlieferung
nach war der Herr Vage Friese und stammte aus dem Land Wursten. Die
friesische Herkunft wird von den Familienwappen der Boien untermauert.
Das Familienwappen
der Brunsbütteler Boien wird von Neocorus (1598, S. 217) so
beschrieben: "Ein schwart Adeler im
witten Velde unnd dre Garstenkorne im blawen Velde". Die
Gerstenkörner stellen allerdings wohl Bojen und keine Gerstenkörner
dar. Man könnte nun vermuten, dass die Bojen die
von den Boien betriebene Elbfähre symbolisieren sollen. Jedoch
richteten sich die für die Wappen verwendeten Symbole nach dem
Familiennamen und nicht umgekehrt. Wenn einiger der Vokemannen zum
Beispiel um
1550 den Familiennamen Boie annahmen, dann können die drei Bojen
demnach frühestens in dieser Zeit in das Wappen gelangt sein.
Schon im Vertrag
von 1316
wird ein "petrus filius albi vokonis" (Petrus, Sohn des Weißen Voke)
als Zeuge aufgeführt (Michelsen,
1834, S. 12). Über das Wappen der
"Weißen Vaken" schreibt Neocorus (1598, S. 217): "Witte Vakem, noch 1
schwart Arntt unnd
1 witt Kamradt - - - - iß frombd". Letztere Aussage ist für uns
natürlich außerordentlich interessant, denn sie deutet auf eine
außerdithmarsische Herkunft hin. Der "Arntt" ist ein Adler, bei dem
"Kammrad" handelt es
sich vielleicht um einen Rosenkranz. Der Landvogt Dr. Christian Boie
führte
sowohl die drei
Bojen
der Brunsbütteler Boien als auch den Rosenkranz (der Weißen Vaken?) in
seinem Wappen, was auf eine verwandtschaftliche Beziehung der beiden
Geschlechter deutet. Im Lande Wursten
schmückt der halbe schwarze Adler das Wappen zahlreicher
Bauernfamilien, und man findet ihn auch im Wappen einiger Ortschaften
wie
Dorum. Das war schon Boie und Boie (1909, dort S. 10)
aufgefallen.

Wappen von Michael
Boie
Wappen des Dr. Christian Boie
Wappen der Stadt Dorum
Pastor in Wilster (1559-1626)
Landvogt in Meldorf (um 1560)
(aus
Boie und Boie,
1909)
(aus
Michelsen, 1834)
Das
Recht der Friesen, dieses Motiv im Wappen zu verwenden, soll auf Kaiser
Barbarossa
zurück gehen. Der Legende nach dienten Friesen in der Leibwache des
Kaisers. Während seines
Kreuzuges sollen diese in Rom einen Anschlag auf ihn vereitelt haben.
Als Belohnung gewährte Barbarossa ihnen
das Recht, den schwarzen Adler im Wappen zu führen (Iba
und Gräfing-Refinger, 1999) - das müsste 1190
gewesen sein. Das
wäre dann gerade noch früh genug für friesische Auswanderer, um den
halben Adler nach Dithmarschen mitzunehmen. Es ist natürlich aber auch
möglich, dass die Erinnerung an die friesische Herkunft bei den
Nachkommen des Herrn Vage lange wach blieb und der halbe Adler erst
sehr spät in das Wappen gelangte.
Die friesische Herkunft der Vokemannen/Boien wurde wohl kaum vom
Verfasser der Familienchronik erfunden, denn das Wappen mit dem halben
schwarzen Adler existierte nachweislich schon weit vor 1664. Allerdings
können wir nicht ausschließen, dass der schwarze halbe Adler im
Nachhinein als Indiz für die friesische Herkunft
interpretiert wurde. Jedoch
fragt man sich, weshalb ein führendes Dithmarscher Geschlecht sich
ausgerechnet von Einwanderern aus dem Land Wursten
ableitete, wo es für
geschichtsklitternde Chronisten doch weitaus naheliegender - weil
ehrenvoller - gewesen wäre, eine urdithmarscher Herkunft zu
kolportieren.
Erwähnt werden sollte noch, dass es sich bei Vake/Voke um einen
friesischen Name handelt. Das in Verbindung mit Vake/Vage gebrauchte
"Herr" wurde verschiedentlich als Personennamen - und nicht als Titel -
gedeutet. Nach Boie (1936a) könnte sich "Herr" von den ebenfalls
friesischen Namen Har, Hare oder Her ableiten. Diese Vorstellung findet
sich schon bei Bolten (1782, S. 312), der die Formulierung "Harre
Vacke oder Vage" benutzt. Vielleicht
hieß der Vater von Ahnherrn Vage ja Herder, wobei das Patronym "Herders
Vage" später abgeschliffen wurde zum "Herrn Vage"?
Kirche und Erweiterung des Kirchspiels
Von einer Kirche oder
Kapelle in der Ostermoorer Feldmark ist uns
leider nichts bekannt, jedoch mag in der Nähe der Fährstelle ein
Sakralbau
bestanden haben. In der Tat hat sich das Kirchspiel erweitert, wie
Peter Boie meint - dies geschah vermutlich um 1350, als das Gebiet
südlich von Kattrepel (Westerdiek)
eingedeicht wurde.
Die
Ahnenreihe und der Boien-Hof
Stoob (1959, S.
248) monierte, dass die von Peter Boie aufgeführten
spätmittelalterlichen Vokemannen/Boien in unabhängigen Dokumenten
nicht nachweisbar seien. Hansen ging nach Stoob sogar so weit, die
Ahnenreihe
der Boien
als
"wahrscheinlich ganz erfunden" zu bezeichnen. Zur Überprüfung dieser
Aussage sei der Verträge von
1308 und 1316
herangezogen. Wenn die von Peter Boie
aufgestellte Stammtafel korrekt ist, müssten ein "Boie" oder -
wahrscheinlicher - ein "Harder" als Vertreter der Vokemannen
auftauchen. In der Tat
werden dort jeweils ein Bojo und ein Herder verzeichnet, jedoch tragen
deren Väter (Friedrich und Henricus Vokensone) Namen, die mit denen in
der Stammtafel
unverträglich sind. Natürlich können wir nicht ausschließen, dass die
gesuchten Boie oder Harder dem Vertragsschluss aus irgendwelchen
Gründen gar nicht nicht beiwohnten.
Stoob (1959, S. 249) hält
sogar die relativ junge Überlieferung des mit Kanonen bewaffneten Hofs
für
"romantische Phantasie", weil diese ihn an die der Wesselburener
Vogdemannenhöfe erinnert. Selbst die Einordnung des Reformators
Nicolaus Boie in den Stammbaum wird von Stoob angegriffen (S. 250).
Fazit
In die
Boien-Chronik mögen über Generationen
tradierte Irrtümer eingeflossen sein, weitere wurden vielleicht vom
Autor oder von dessen zeitgenössischem Umfeld leichtfertig oder sogar
absichtlich hinzugefügt. Kaum ein von uns
überprüfbares Detail hält einer kritischen Überprüfung stand, und
generelle Zweifel an der
Verlässlichkeit der Boien-Chronik sind
daher angebracht. Andererseits mag ihr ein wahrer Kern innewohnen.
Und so könnte es wirklich gewesen sein ...
Zwischen 1195
und 1200 bestanden zwischen Dithmarschen sowie dem Land
Wursten engere politische Beziehungen, weil der Erzbischof von Bremen
geistliches Oberhaupt beider Landschaften war, und im Falle
Dithmarschens bestand sogar eine Lehnshoheit des Bremer Erzstifts. Der Wurstfriese Vake
erhielt als "Diener des Herrn Erzbischofs" die Gelegenheit, sich auf
dem wahrscheinlich noch unbedeichten Elbufer vor dem Wüsten Moor
anzusiedeln. Er
erhielt dieser neben einem Streifen Land (später "Vackmen-Feldmark"
genannt) vom Erzbischof die
Erlaubnis eine Elbfähre zu betreiben. Ferner wurde ihm das
Rauchhuhn-Privileg übertragen.
Die Erben des Herrn Vake, die "Vokemannen", mutierten Ende des 13.
Jahrhunderts jedoch zu notorischen Seeräubern. Dies geschah, weil die
Handelsschifffahrt auf der Elbe enorm zugenommen (offizielles
Gründungsjahr des Hamburger Hafens 1189) und sich Dithmarschen
nach der Schlacht von Bornhöved im Jahre 1227 unter der lockeren
Herrschaft des Erzbischofs von Bremen zu einem nahezu souveränen
Staat ohne nennenswerte Zentralgewalt entwickelt hatte. Infolge von
politischen Veränderungen, vielleicht aber auch wegen Verlandung oder
Erosion der zuvor genutzten Anlegestellen, verlagerten sich die Waren-
und Personenströme, und die Inhaber des Fähr-Privilegs verlegten die
Fährstelle nach Westen. Wann dies geschah, bleibt vorerst unklar.
Literatur
Boie
K. (1936a): Zur Vorgeschichte der "Brunsbütteler Boien" in
Dithmarschen.
Dithmarschen. Blätter der Heimatgestaltung 12, 74-84.
Boie R. (1936b):
Geschichte der Elbfähre bei Brunsbüttel, aktenmäßig gesehen.
Dithmarschen. Blätter der Heimatgestaltung 12, 85-99.
Boie
K. und R. Boie (1909): Die
Familie Boie. Brunsbütteler Linie. Z. Ges. Schlesw.-Holst. Gesch. 39,
1-135.
Bolten J.A. (1782): Ditmarsische
Geschichte. Zweyter Theil. Kortens Buchhandlung. Reprint
Verlag Schuster, Leer, 1979, 499 Seiten.
Bolten J.A. (1784): Ditmarsische
Geschichte. Dritter Theil. Kortens Buchhandlung. Reprint
Verlag Schuster, Leer, 1979, 427 Seiten.
Chalybaeus R. (1888):
Geschichte Dithmarschens. Verlag Lipsius und Tischer. Unveränderter
Nachdruck Verlag Schuster, Leer 1973, 329 Seiten.
Hanssen J. und H. Wolf (1833):
Chronik
des Landes Dithmarschen. Langhoffsche Buchdruckerei, Hamburg, 515
Seiten.
Iba
I.M. und H. Gräfing-Refinger (1999): Hake Betken siene Duven:
Das grosse
Sagenbuch aus dem Land an Elb- und Wesermündung. Verlag Männer vom
Morgenstern, 3. Aufl., 314 Seiten.
Kleine-Weischede K. (1993): Über das
Wirken der Boies aus Brunsbüttel vor 1674. Brunsbütteler Spuren.
Beiträge zur Heimatgeschichte VIII, 76-88.
Lippert
W.H. (1962): Anhang zum Artikel
"Brunsbüttelkoog" von John Jacobsen. Dithmarschen 2, 42-44.
Michelsen A.L.J. (1834):
Urkundenbuch
zur
Geschichte des Landes
Dithmarschen. Reprint Scientia Verlag, 1969, 414 Seiten.
Neocorus
(1598):
Dithmersche Historische Geschichte. 1. Band. Hrsg.
F.C. Dahlmann, 1827. Verlag Heider Anzeiger, 1904, 584 Seiten.
Stoob H. (1959): Geschichte
Dithmarschens im Regentenzeitalter. Boyens, Heide, 451 Seiten.
Letzte Änderung: 19.04.2010