Cousinenehe anno 1735
Infolge
der Sturmflutserie von 1717 bis 1720/21 (Weihnachtsflut, Eisflut,
Neujahrsflut) musste die Bauerschaft Ostermoor fast vollständig
ausgedeicht
werden. Die Menschen zogen sich hinter die neuen Deiche zurück. Unter
ihnen
befanden sich auch der spätere Koogsgevollmächtigte Wilcken Boje
(20.1.1705−20.2.1782)
und dessen Vater Johann
Boje der Jüngere. Beide
wohnten um 1734 in Warfen im Kirchspiel Eddelak.
Der Dispens
Nach dem Tode
seines Vaters (1734) beabsichtigte Wilcken Boie zu heiraten. Dazu benötigte er
einen "Dispens",
also eine Ausnahmebewilligung. Denn seine Auserwählte Antje Peters (* 5.2.1717) war seine
Cousine, ihre Mutter Gretje (1668/69−31.1.1726)
und Wilckens Vater Johann (1666−8.5.1734)
waren
Geschwister. Es war
Eile geboten, weil die Braut war – wie früher durchaus üblich – bereits
schwanger schwar. Hier nun der Wortlaut des königlichen Dispenses:
Wilcken
Boje aus Eddelack in Süderdith-
marschen
und Antje Peters daselbst in secundo
consanguinitatis
gradu linea aequalis, sub
dato
Fridrichsberg d. 24 Jan:
Ao
1735
Wir
Christian der Sechste von Gottes
Gnaden
König von Dännemark Norwegen, der
Wenden
und Gothen, Hertzog zu Schleßwig, Holl-
stein,
Stormarn und der Dithmarschen, Graff zu
Oldenburg
und Dellmenhorst pp. Thun kund hir-
mit,
dass Uns Unser Unterthan, Wilcken Boje,
aus
Eddelack in Unserer Landschafft Süder Dith-
marschen
supplicando allerunterthänigst vor-
tragen
laßen, welchergestalt er wohl ent-
schloßen
wäre, sich mit Antje Peters daselbst in
eine
christliche Eheverlöbniß einzulassen, ihm
aber,
weilen er und dieselbe in secundo consan-
guinitatis
gradu linea aequalis mit einander
verwandt,
nicht gebühren wollen, solche Ehe ohne
Unser
vorhergehende Königl. Dispensation zu
vollenziehen,
mit allergehorsamster Bitte, Wir
geruheten
ihm selbige dahin aller gnädigst
zu
ertheilen; Wann Wir dann solchem aller-
unterthänigsten
Gesuch in Königl. Gnaden statt-
gegeben;
Als dispensiren Wir aus Königl. und
hoher
Landes fürstl. Macht und Gewalt in vorbe-
sagte
Ehe hirmit und krafft dieses allergnä-
digst,
der gestalt und also, dass ermeldte, beede
Persohnen,
solche durch Priesterliche Copulation
vollenziehen
mögen, jedoch soll der Impetrant
schuldig
und gehalten seÿn, eine Geld-Buße des-
falls
von Zween Rthalern Courant in Unser Sü-
der-Dithmarschen
Land=Register zu bezahlen, und
solcherwegen
einen beglaubigten Schein, von Unseren
Justiz=Rath
und Land=Schreiber, Hans Hinrich
Eggers
zu Melldorff, dem Pastori, Ehrn Carolus
Aemilius
Hartnack beÿ der Kirche und Gemeine
zu
Eddelack, ante Copulationem, zu produciren.
Wornach
die Geistlichkeit des Orths, wie auch sonst
Männiglich,
sich allerthäniglichst zu achten. Uhrkund-
lich
unter Unserem Königl. Hauszeichen und fürge-
druckten
Insiegel. Geben auff Unsere Schloß
Fridrichsberg
den 24ten Januarii Ao 1735.
ChristianR
(Original-Unterschrift)
Glossar
Copulation = Trauung
dispensiren = Ausnahmebewilligung erteilen
Ehrn = Abk. Ehrwürden
Gemeine = Gemeinde
Impetrant = Gesuchsteller
männiglich = jedermann
supplicando = demütig bittend
Der
Dispens (LAS 102 AR S.-Dithm 1735) ist höchst
kunstvoll aufgesetzt: Bild 1 zeigt einen Ausschnitt des Deckblatts,
Bild 2 die Einleitung "Wir Christian der Sechste von Gottes Gnaden
König von
Dänemark,
….". Das Dokument wurde vom König höchstpersönlich
unterschrieben (Bild 3), "ChristianR"
steht für "Christian Rex", also König Christian
VI.
Abb. 1: Das Deckblatt
Abb. 2
Abb. 3: Die Unterschrift von König
Christian
Die Kosten
Aus dem Text des
Dispenses
geht hervor, dass Wilcken Boie 2 Reichstaler Buße an die
Süderdithmarscher Brüchekasse
zahlen musste. Ferner waren offenbar zusätzlich noch 4 Reichstaler
Gebühren für
den Dispens selber zu entrichten, wie das auf das Deckblatt gedruckte
"Fire
Rigsdaler" vermuten lässt. Daraus ergibt sich die stattliche Summe von
6
Reichstalern, was 18 Mark Lübsch oder 288 Schillingen entsprach. Damals
mussten die
Ostermoorer Kätner 12 Schillinge pro Jahr Steuern bezahlen. Wenn meine
Rechnung
korrekt ist, entsprachen die Kosten einer Cousinenehe für diese
Personengruppe der
Steuerlast von immerhin 24 Jahren.
Diese Summe dürfte
einem Kätner oder Kleinbauern folglich weh getan haben, und
das war wohl auch
die Absicht der Obrigkeit: Die hohen Kosten wirkten stark prohibitiv
auf Verwandtenehen.
In der Zeit des Wilcken Boie wusste man nichts von Genen, Chromosomen
und
Mendel. Jedoch war damals bekannt, dass übermäßige Inzucht das
Auftreten von Krankheiten
und Behinderungen fördert. Aus diesem Grunde sind Cousinenehen heute in
einigen Ländern und US-Bundesstaaten verboten.
Und so ging
die Geschichte weiter ...
Noch 1735, am 12.6., gebar Wilcken Boies Frau Antje einen Sohn. Sie
starb jedoch bereits am 1.10.1735
im Alter von nur
18
Jahren vermutlich an den Folgen der Geburt. Der Sohn wurde
Boie Boie getauft. Wilcken Boie
zog einige Jahre später (nach 1750) wieder nach Ostermoor zurück. Das
1721 ausgedeichte Gebiet wurde 1762 wieder eindeicht, und somit konnten
wieder Gebäude auf dem väterlichen Hof errichtet werden. "Wilcken Boie aufm
Ostermohr", wie er zur Unterscheidung von seinem Cousin Wilcken Boye
aus
Westerbüttel genannt wurde, besaß am 27.4.1764
einen Hof von 18.14 M.S (ca. 25 ha) Größe, welcher sich etwas östlich
vom
Koogsweg an der heutigen Fährstraße befand. Wilcken Boie wurde zum
ersten mir
bekannten Koogsgevollmächtigten ernannt.
Ich habe mich zunächst
gewundert, weshalb sein Sohn Boie Boie den 1762 wieder eingedeichten
väterlichen Hof in Ostermoor nie übernommen hat. Heute ist mir klar
weshalb. Im
Kirchenbuch von Brunsbüttel findet man nämlich diesen Eintrag vom
21.6.1767:
Boien Boie, des Hausmanns Wilcken Boien auf Oe-
stermoor, jetzt alhier wohnend, und Antje, geborene
Peters, eheleiblicher Sohn. Auf dem Wege nach seinem
Schwager (der seines Vaters Hoff bewohnet) Claus Kohl-
saath, fiel er in einem Graben, da er einen Anfall von
der Epilepsie, womit er von seiner Jugend auf be-
haftet war, bekam, und weil niemand ihm zu hel-
fen, vorhanden war, ist er in solchen Umständen
im Wasser und Schlamm um sein Leben gekom-
men, und von ohngefehr fürbey gehenden todt ge-
funden worden. Er war gebohren 1735 d. 12ten
Jun. im Eddelaker Kirchspiel in der Bauerschaft
Warffen, und ist alt worden 32 Jahr, 5 Wochen
und 3 Tage. Bei der Beerdigung wurde von
mir eine Parentation im Hause, gehalten.
Boie Boie war also Epileptiker und kam durch einen schrecklichen Unfall
ums
Leben. Ob diese Erkrankung in einem Zusammenhang mit der Verwandtenehe
stand,
wissen wir nicht. Epilepsien gelten nicht als typische Erbkrankheiten,
besitzen
jedoch eine signifikante genetische Komponente.
Boie Boies
Halbschwester Cathrina war mit dem späteren Koogsgevollmächtigten Claus
Kohlsaat verheiratet. Da aus dieser Verbindung keine überlebenden
Kinder hervor
gingen, wurde der Hof von Wilcken Boie ein Jahr nach dessen Tod (1782)
im
Dezember 1783 an meinen Vorfahren Marten
Feil (10.9.1751-10.3.1792) aus Büttel verkauft.
Literatur
Die
Geschichte der Ostermoorer Boien
Letzte Änderung: 25.5.2011
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